Grünpfeile für den Radverkehr in Wien
„Grünpfeil im Radverkehr“ heißt das Verkehrsschild, das bereits mehr als 500 Mal in Wien zu finden ist. Dieser Pfeil ermöglicht es Radfahrenden an einer roten Ampel nach dem Anhalten rechts bzw. geradeaus weiterzufahren.
Wo gibt’s den Grünpfeil?
Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung im Herbst 2022 wurde der Grünpfeil in Österreich gesetzlich eingeführt. Gleich nach Inkrafttreten der Novelle hat die Stadt Wien die ersten Kreuzungen fürs Rechtsabbiegen bei Rot freigegeben. Die Stadt Wien ist hier seither als Vorreiterin aktiv, so gibt es insgesamt 529 Schilder in Wien, die das Radfahren in der Stadt komfortabler machen. Davon gelten 419 dem Rechtsabbiegen und 110 dem Geradeausfahren.
Hier finden Sie die Liste jener Ampeln, an denen die Schilder zu finden sind. (Stand: September 2024)
Was muss ich an diesen Kreuzungen beachten?
Der Pfeil erlaubt ein Abbiegen bzw. Geradeausfahren für Radfahrende, auch wenn die Ampel rot ist. Es handelt sich dabei um eine Option, selbstverständlich kann auch weiterhin auf die grüne Ampel gewartet werden. Das Verkehrszeichen ist jeweils in der Nähe der roten Ampel angebracht – das kann auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sein. Das Verkehrszeichen gibt an, ob ein Abbiegen nach Rechts und/oder ein Geradeausfahren bei Rot ermöglicht wird. Nur an Kreuzungen mit diesem Zusatzschild ist ein Fahren für Radfahrende bei Rot erlaubt.
Auf jedem Fall darf nicht direkt weitergefahren werden, sondern es ist ein Halt vorgeschrieben (geregelt in § 38 Abs. 5a bzw. § 54 Abs. 5n). Halten heißt, dass das Fahrrad zum Stillstand gebracht werden muss. Manche Exekutivbeamt:innen sind der Ansicht, dass dazu auch ein Fuß am Boden stehen muss, dies sieht das Gesetz nicht vor.
Achten Sie auf jeden Fall auf Fußgänger:innen! An den Ampelschaltungen selbst wurde nichts geändert. Sie haben also weiterhin grün und damit Vorrang vor Radfahrer:innen, die den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen.
Mehr Grünpfeile
Die Stadt Wien wird laufend neue Stellen verordnen, an denen der Grünpfeil montiert wird. Die vom Magistrat sowie der Bevölkerung und den Bezirken vorgeschlagenen Örtlichkeiten werden im Vorfeld von der MA 46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten – einzeln geprüft. Sie beachtet dabei nicht nur die gesetzliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung (§ 38 Abs. 5a) sondern auch die durch die RVS festgelegten Richtlinien. Bei einem positiven Bescheid wird die Tafel von der MA 33 – Wien leuchtet – montiert.
Wenn Sie an einer bestimmten Stelle in Wien einen Grünpfeil vermissen und diese zur Prüfung vorschlagen wollen, wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsagentur Wien und / oder die jeweilige Bezirksvorstehung.